Anatuvik   -   Naturheilkunde in  Praxis & Seminar0
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Behörden

 

Konzept II: für

 

Behörden und Ämter

 

Als Grundlage dient hier:

der hohe Beamtenanteil mit einer Beihilfe- und PK-Vers.

durch erstattungsfähige Abrechnung

ohne Arztgang oder Verordnung

Der Arbeitgeber spendiert 25 Min/Woche zur Gesundheitsförderung 

 

Wir reichen Ihnen die Hand mit Be-hand-lungen !

Wir bieten Ihnen, ein auf Ihre Möglichkeiten und Bedürfnisse zugeschnittenes

Ganzheitliches Gesundheitskonzept !

 

Profitieren Sie von unseren 10 jährigen Erfahrungen

in Finanzämtern und der freien Wirtschaft,

schaffen Sie Lösungen für Ihre Mitarbeiter und Kollegen,

zu einer wirkungsvollen Life-Work-Balance in Ihrem Gesundheitsmanagement

mit hoch qualifizierten regionalen Therapeuten.   

 

 

Unsere betreuten Klienten berichten, dass sie die direkte Hilfe im Haus sehr genießen und die

 hochqualifizierten Therapien schätzen, ohne Arztgang, Fahrzeiten, Wartezeiten, Rezept

und freuen sich, dass sie eine individuelle Betreuung und Beratung am Arbeitsplatz in Anspruch

 nehmen können.

Viele berichten, dass sie trotz Schmerzen zur Arbeit kommen, weil sie einen festen Termin zur

 Behandlung haben und wir ihnen schnell und effektiv helfen können, ohne Wartezeiten,

Fahrzeiten und Arbeitsausfall und sind dem Arbeitgeber dankbar für dieses Angebot.

 

 

Aufgrund der Arbeitsbelastung, der einseitigen körperlichen und geistigen Anspannung,

kommt es zu Erkrankungen oder Störungen des Wohlbefindens,

besonders Schmerzen des Bewegungsapparates und Störungen des Nervensystems.

Die damit verbundenen Arztgänge, Therapiezeiten und Krankheitstage belasten das

gesamte Unternehmen. Denn Kollegen müssen die Arbeit übernehmen,

Arbeitgeber können nicht kalkulieren

und der Arbeitnehmer verliert an Kraft, Motivation und Lebensfreude.

  

Wir benötigen von Ihnen nur einen Raum z.B. den Sanitätsraum

Wir richten ihn für unsere Arbeit ein mit Behandlungsliege und der nötigen Atmosphäre in

der man sich entspannen und für die Zeit der Behandlung „runterfahren“ kann.

 

Wir bieten 25 minütige Einheiten an, in denen wir

im Standard eine fachlich hochqualifizierte Massage anbieten von 20 min. mit integrierten

Spezialtechniken aus der Osteopathie und Physiotherapie.

 

 

Ergänzend können wir nach Symptomen und Beschwerden naturheilkundliche

Zusatzmaßnahmen anbieten, die direkt eingesetzt werden und in 80% der

Situationen eine deutliche Linderung und Verbesserung erzielen und die

Arbeitskraft stärken und stabilisieren.

 

 

Sie stellen Ihren Mitarbeitern 25 Minuten in der Woche zur Verfügung,

für die Gesundheitsprävention und Förderung,

 

 die von jedem Mitarbeiter in Anspruch genommen werden kann, der dies wünscht.

Dies wird inzwischen in vielen Behörden praktiziert.

 

Ihre Vorteile liegen in der Vielfalt der Therapiemöglichkeiten, sowie in dem vereinfachten

Verordnungs- und Abrechnungsmodus für Privat Versicherte oder Beihilfebefähigte und

das Alles aus einer Hand kommt.

 

Als Heilpraktiker sind wir berechtigt nach der fachgerechten Befundung und Diagnostik,

 Therapien zu verordnen und auszuführen und über

die GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) abzurechnen.

Wir berechnen als Heilpraktiker unser Honorar beihilfefähig und erstattungsfähig.

Die Klienten benötigen kein Rezept oder Verordnung.

 

Angestellte und Selbstzahler erhalten einen Rabatt

u.U. kann ein kassenärztliches Rezept für Physiotherapie zur Abrechnung mit

 eingerechnet werden.

 

Wir stellen unsere eigene Diagnose und Befundung und legen im Rahmen unserer

hochqualifizierten Ausbildung die Behandlung fest.

Durch das regelmäßige Angebot verbessern sich auch chronische Beschwerden deutlich.

 

Wir sind ein Team von Heilpraktikern,

die im Bereich der manuellen Therapien speziell qualifiziert sind und

durch ein großes Therapieangebot der klassischen Physiotherapie weit überlegen sind.

z.B. dürfen und können wir unterstützend mit Akupunktur und homöopathischen Mitteln helfen.

Wir arbeiten gerne auch mit Ärzten und anderen Therapeuten in Kooperation zusammen.

Wir unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht !

 



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